Abgeltungsteuer

Steuer, die als Quellensteuer (an der "Quelle", etwa von Banken oder Emittenten von Wertpapieren) versteuert wird, indem sie einbehalten und abgeführt wird.

Abgeltungssteuern werden mit einem einheitlichen Steuersatz berechnet, der vom persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen unabhängig ist. Damit sind die steuerpflichtigen Erlöse - etwa Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und teilweise Kursgewinne - abgegolten.

Welche Steuerbelastung auf welche Kapitalerträge entfällt und wie die Steuer in das übrige Steuersystem eingeordnet ist, ist in verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich geregelt.