Abschlag

Teil eines Gesamtbetrages.
Zahlung nur eines Teilbetrages ("Zahlung eines Abschlages"), z.B. Raten-Vorauszahlung voraussichtlicher Kosten, oder
Zahlung des Gesamtbetrages unter Abzug eines Teilbetrages ("Zahlung mit Abschlag" bzw. "Abschlag auf den Preis"), z.B. Preisnachlaß wegen Mängeln oder als Mengenrabatt.