Ausfallbürgschaft
Bürgschaft (Verpflichtungserklärung), nach der sich ein Bürge bereiterklärt, für den Ausfall von Forderungen (Ansprüchen auf Geldzahlung) aufzukommen.
Auch wenn Bürgschaften von Gläubigern des Hauptschuldners als Routine dargestellt und behandelt werden, ist aufrund der rechtlich Tragweite und ggf. enromen finanziellen Folgen einer Bürgschaft für den Bürgen diese Thema mit besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht zu behandeln.
Eine Bürgschaft verlangt vom Bürgen ein enormes Vertrauen in die Person und Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners - denn für dessen Verbindlichkeiten muss ein Bürge letztlich einstehen, wenn der Hauptschuldner ausfällt.