Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei Unfall oder Krankheit im Ausland können die Behandlungskosten enorme Höhen erreichen. Auch wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kommt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht immer für alle Behandlungskosten auf. Deshalb sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Der weltweite Auslandskrankenschutz stellt für wenig Geld den gesetzlich Versicherten einem Privatversicherten gleich. Auch in Deutschland Privat-Krankenversicherte können Ihren Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen.

Zu bedenken ist, daß der Vertrag nicht für Auslandsaufenthalte größerer oder unbegrenzter Länge (wie z.B. Studium im Ausland) gedacht ist, sondern für solche Fälle der Versicherungsschutz erweitert werden muß.