Beleihungswert
Maximalwert für einen Vermögensgegenstand, bis zu dessen Höhe dieser als Sicherheit für ein » Darlehen (Kredit) akzeptiert wird.
Der Beleihungswert hängt von Kriterien wie Art, Qualität, Wert und Vermarktungschancen der geleisteten Sicherheiten ab. Da der Darlehensgeber (z.B. eine Bank oder Versicherung) davon ausgehen muß, daß im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Sicherheit verwertet werden muß und beim Verkauf weniger erlöst werden kann, als bei der Anschaffung bezahlt wurde, liegt der Beleihungswert stets deutlich unter dem Zeitwert der Sicherheit.
Sehr unterschiedlich können etwa die Beleihungswerte von Immobilien und » Wertpapieren sein. So werden etwa "heimische" Wertpapiere wie deutsche » Aktien in der Landeswährung Euro als mit tendentiell höherer Sicherheit und geringeren Risiken bewertet, als Aktien und andere Wertpapiere ausländischer Unternehmen und/oder solcher in Auslandswährungen.
Grundsätzlich gilt :
Je marktgängiger und gefragter, somit liquider (besser "zu Geld zu machen") ein Vermögensgegenstand ist, ein desto höherer Beleihungswert wird diesem von Darlehensgebern zugestanden.