Darlehen
Vertrag, nach dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit Kapital (Geld) zur Verfügung stellt.
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können) beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen (zurückzuzahlen).
Häufig wird gleichbedeutend das Wort » Kredit verwendet, allerdings ist dessen Wortbedeutung ursprünglich breiter angelegt.