Direktversicherung (= direkter Versicherungsvertrag)
Nicht zu verwechseln mit Direktversicherer (einem » Versicherer ohne Außendienst).
Direktversicherung ist der direkte Abschluß von » Versicherungen (Versicherungsverträgen) durch ein Unternehmen zugunsten von Geschäftsführer oder Arbeitnehmern (Arbeitern, Angestellten).
Vertragspartner des Versicherers ist das Unternehmen. Die Versicherungsbeiträge einer Direktversicherung werden vom Unternehmen als Versicherungsnehmer bezahlt.
Details siehe » Firmendirektversicherung