Direktversicherung (= direkter Versicherungsvertrag)

Nicht zu verwechseln mit Direktversicherer (einem » Versicherer ohne Außendienst).

Direktversicherung ist der direkte Abschluß von » Versicherungen (Versicherungsverträgen) durch ein Unternehmen zugunsten von Geschäftsführer oder Arbeitnehmern (Arbeitern, Angestellten).

Vertragspartner des Versicherers ist das Unternehmen. Die Versicherungsbeiträge einer Direktversicherung werden vom Unternehmen als Versicherungsnehmer bezahlt.

Details siehe » Firmendirektversicherung