Doppelkarte
Bestätigung eines Versicherers, daß für das betreffende Fahrzeug der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz durch einen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag besteht ("vorläufige Deckungszusage").
Bei der früher üblichen Doppelkarte verblieb eine Karte bei der Zulassungsstelle, die andere Karte wurde von der Zulassungsstelle zur Bestätigung dem Versicherer übersandt.
Heute wird nur noch eine Karte für den Versicherer benötigt, denn das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wird nun von der Zulassungsstelle elektronisch informiert.