Firmendirektversicherung
Steuerbegünstigte oder steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form von Übernahme der Beiträge für bestimmte Versicherungsverträge, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen werden.
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber (zum Beispiel ein Unternehmen). Der Arbeitgeber trägt die Kosten und kann diese als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Der Arbeitnehmer hat keine Kosten, sondern profitiert über diesen indirekten Weg (bei dem ihn das Unternehmen direkt versichert), indem ihm je nach Gestaltung bis zu 100 % der Zuwendungen des Arbeitgebers zugute kommen.
Bei der üblichen Auszahlung von Lohn kommen von den Aufwendungen des Arbeitgebers nur etwa 40 bis 50 % beim Arbeitnehmer an.
Gegenüber der Auszahlung des gleichen Betrages als Barlohn werden somit in erheblichem Umfang Steuern und Abgaben / Lohnnebenkosten gespart.
Dieses Konzept fördert die Motivation der Mitarbeiter und ihre Verbundenheit mit dem Unternehmen.
Ein weiterer Vorzug einer Unterstützungskasse für den Arbeitgeber :
Scheidet ein Mitarbeiter vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus dem Unternehmen aus, fließt das gezahlte Geld zurück.