Freistellungsauftrag
Auftrag an ein Kreditinstitut, die Freistellung der Kapitalerträge von der Besteuerung zu veranlassen. Der Freibetrag beträgt ab dem Jahr 2004 für Einzelpersonen Euro 1.421,00 und für Ehepaare zusammen Euro 2.842,00. In diesen Beträgen sind je Person Euro 51,00 Werbungskostenpauschale enthalten, mit denen sich der Fiskus an den Kosten der Kapitalanlage beteiligt. Es können jedoch auch höhere Werbungskosten geltendgemacht werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Um den Freibetrag zu nutzen und den Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut zu vermeiden, sollte für jedes Konto oder Depot, bei dem Kapitalerträge anfallen, ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Zu beachten:
Alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen nicht mehr als den Freibetrag ausmachen. Der Anleger sollte also die Aufträge recht genau nach den erwarteten Erträgen verteilen, kann die Aufträge jedoch jederzeit beliebig kostenlos ändern. Um bei mehreren Konten und Depots den Überblick zu behalten, hat sich die Erstellung einer kleinen Übersicht bewährt.
Sollten wegen nicht ausreichender Höhe eines Freistellungsauftrages von den Erträgen Steuern einbehalten worden sein, werden diese nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung erstattet, falls der Gesamtbetrag der Kapitaleinkünfte unterhalb des Freibetrages liegt.