Gebäudeeigentümer-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung, die für die Kosten von Schäden aufkommt, für die jemand im Zusammenhang mit Immobilienbesitz aufzukommen hat. Typische Beispiele sind Schäden durch herabfallende Dachziegel oder Verletzungen von Personen beim Sturz auf verschneiten oder vereisten Gehwegen, die vom Grundeigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht begehbar zu halten sind.
Grundeigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, das heißt bewohnen, sind in manchen Verträgen durch ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Welche der Risiken aus Verkehrssicherungspflichten — etwa Bauherrenhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht oder bei unbebauten Grundstücken — Sie absichern sollten und welchen Versicherungsschutz Sie vielleicht bereits haben, klären Sie am Besten mit Ihrem Versicherer.
Wichtig zu wissen :
Während Geschädigte aus Verkehrsunfällen den Ersatz ihres Schadens auch direkt vom Versicherer der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eines Verursachers einfordern können, gilt dies etwa bei der Privat-Haftpflichtversicherung und bei der Gebäudeeigentümer-Haftpflichtversicherung nicht.
Auch wenn ein Versicherer zunächst seine Bereitschaft zur Regulierung des Schadens und Leistung von Schadensersatz signalisiert, schlägt eine Bereitschaft in der Praxis zuweilen in Ablehnung um, wenn der Geschädigte etwa zur Abwendung der Verjährung irrtümlich den Versicherer statt den Verursacher rechtlich in Anspruch nimmt.