Gewährleistung

Nicht zu verwechseln mit » Garantie oder » Kulanz.

Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch (bei Kauf: "Sachmängelgewährleistung") eines Käufers/Auftraggebers gegen den Vertragspartner, daß an der Leistung (z.B. der gekauften Sache) innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Mängel auftreten.

Zeigt sich innerhalb der Frist ein Mangel, kommen Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages, also Rückgabe Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware), Minderung (Herabsetzung, also teilweise Rückzahlung des Kaufpreises), Ersatzlieferung (einer identischen, neuen, mangelfreien Sache) oder Nachbesserung (Reparatur) in Betracht.

Ein Käufer braucht sich nicht an den Hersteller verweisen zu lassen (dieser räumt lediglich häufig eine Garantie über die Gewährleistungsfrist hinaus ein oder bietet Zusatz-Leistungen, z.B. Mobilitätsgarantie bei Neuwagen).

Es bestehen je nach Charakter und Gegenstand des geschlossenen Vertrages unterschiedliche Gewährleistungsfristen, beim einfachen Kauf sind dies 2 Jahre.

Zu beachten :

Durch EU-Vorgaben haben sich im Jahr 2002 rechtliche Änderungen ergeben, insbesondere :

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt nun 2 Jahre (bisher 6 Monate).
  • Gewerbliche Verkäufer dürfen die Gewährleistung für gebrauchte Waren nicht mehr ganz ausschließen, sondern nur noch auf (mindestens) 1 Jahr begrenzen.
  • Private Verkäufer dürfen weiterhin die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausschließen.
    Tun sie dies nicht, haften sie ebenso wie bisher, jetzt allerdings 2 Jahre.