Gläubiger
Inhaber einer Forderung / eines Anspruches (z.B. auf Zahlung eines Geldbetrages).
Nicht zu verwechseln mit Beteiligungen.
Zuweilen werden Anlegern anstelle von Kapitalanlagen nach dem Prinzip des Fremdkapitals (Anleihen usw.) in Wirklichkeit unternehmerische Beteiligungen (als Eigenkapitalgeber) angeboten. Prozentzahlen (eigentlich lediglich eine mathematische Größe) werden manchmal benutzt, um dem Anleger eine angeblich sichere Verzinsung vorzuspiegeln, während es sich in Wirklichkeit um die angeblich erzielbare Rendite (Gewinne) von Unternehmensbeteiligungen handelt. So werden bei Beteiligungen Anteile an Unternehmen verkauft, so daß der Anleger das volle unternehmerische Risiko trägt (z.B. Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich), aber häufig nicht mitentscheiden kann. Bei Beteiligungen stehen die Anleger also dem Unternehmen nicht als Gläubiger (Fremdkapitalgeber) gegenüber, sondern sind selbst die Unternehmer, denn die Anteile der Eigenkapitalgeber sind das Unternehmen. Wenn bei Insolvenz bzw. Konkurs das Firmenvermögen verteilt wird, kommen die Anteilseigner erst nach dem Fiskus und anderen Gläubigern an die Reihe — und gehen häufig völlig leer aus.