Grundschuld
Sicherungsmittel, das dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel - bei Hypotheken und Grundschulden eine Immobilie - zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung).
Im Gegensatz zur Hypothek ist das Bestehen der Grundschuld nicht vom Bestehen der zu sichernden Forderung abhängig.