Grundschulddarlehen
» Darlehen (Kredit), das durch Einräumung eines Sicherungsrechts an einer Immobilie (Haus und/oder Grundstück abgesichert wird (siehe auch Lombardkredit).
Die Bezeichnung leitet sich von der » Grundschuld als Sicherungsmittel ab, die dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung).
Banken und Versicherungen sind dazu übergegangen, die Grundschuld als Sicherungsmittel zu verwenden, da das Bestehen einer Hypothek vom Bestehen der gesicherten Forderung abhängig ist ("Akzessorietät der Hypothek"), während die Grundschuld für den Gläubiger Vorteile gegenüber der Hypothek hat.