Hypothek
Dingliches Sicherungsmittel (nach dinglichem Recht), das dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel — bei Hypotheken eine Immobilie — zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung).
Dingliches Sicherungsmittel (nach dinglichem Recht), das dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel — bei Hypotheken eine Immobilie — zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung).