Hypothekenkredit
» Darlehen (Kredit), das durch Einräumung eines Sicherungsrechts an einer Immobilie (Haus und/oder Grundstück abgesichert wird (siehe auch Lombardkredit).
Die Bezeichnung leitet sich von der » Hypothek als Sicherungsmittel ab, die dem Gläubiger das Recht einräumt, bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen in das Sicherungsmittel zu vollstrecken (z.B. Zwangsversteigerung).
Da das Bestehen der Hypothek vom Bestehen der gesicherten Forderung abhängig ist ("Akzessorietät der Hypothek") sind Banken und Versicherungen dazu übergegangen, statt der Hypothek die » Grundschuld als Sicherungsmittel zu verwenden ("Grundschulddarlehen").