Insidergeschäfte

Verbotene Geschäfte von Insidern oder diesen nahestehenden Personen, mit denen sich diese durch Nutzung ihrer speziellen Kenntnis etwa der wirtschaftlichen Situation insbesondere ihres Unternehmens (z.B. Finanzlage, Auftragslage) gegenüber anderen Marktteilnehmern unerlaubt Vorteile verschaffen.