Kapital-Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt. Gleichzeitig wird aus den Versicherungsbeiträgen, die eine Sparrate enthalten, für den Versicherungsnehmer Kapital gebildet, das diesem mit Ablauf des Vertrages ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Kapitallebensversicherung deutlich teurer als eine Risikolebensversicherung, die nur das Todesfallrisiko abdeckt, aber mangels in den Beiträgen enthaltener Sparrate kein Kapital bildet, so daß nichts zurückgezahlt wird.
Wegen derzeit sehr niedriger Kapitalmarktzinsen hat die Rendite von Kapital-Lebensversicherungen stark nachgelassen — ebenso wie die Nachfrage.
Als Alternative bietet sich an, die Kapital-Lebensversicherung durch eine Kombination zweier Produkte zu ersetzen :
Die Versicherungs-Funktion durch eine Risiko-Lebensversicherung abzudecken und die Spar-Funktion durch eine andere Form der Geldanlage.