Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
Sie haftet für Schäden, die bei Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen und für die der Halter haftet, weil er den Schaden schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht hat oder sich die besondere Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (bereits der bloße Betrieb eines Kraftfahrzeuges stellt eine Gefahr dar). Bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens nimmt der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regreß (fordert die Erstattung der an den Geschädigten geleisteten Zahlungen).