Kredit

"Kredit haben" und "Kredit in Anspruch nehmen" sind zwei verschiedene Dinge.

Ursprünglich :
Vertrauen in die wirtschaftlichen Fähigkeiten und die Zuverlässigkeit einer Person, z.B. Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit = gute Zahlungsmoral.
"Kredit haben" (bzw. "Kredit eingeräumt bekommen") heißt, das Vertrauen eines Geschäftspartners zu genießen, daß sich der Schuldner vertragstreu verhalten wird und beispielsweise den eingegangenen Verpflichtungen (Begleichung der Verbindlichkeiten) nachkommen kann, will und wird.
Ein solches Vertrauen resultiert z.B. aus Tatsachen und Erfahrungen mit Aspekten wie Einkommen, Vermögen, Zuverlässigkeit, Integrität, Ansehen.

Heute :
vor allem ein gängiger Ausdruck in der Finanzwirtschaft (v.a. Banken und Versicherungen) :
Vertrag (rechtlich in der Regel ein » Darlehen), nach dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer gegen Entgelt (Zinsen) für eine bestimmte Zeit Kapital (Geld) zur Verfügung stellt.
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Sicherheiten (durch deren Verwertung im Notfall die Ansprüche des Darlehensgebers befriedigt werden können) beizubringen, die vereinbarten Entgelte (Zinsen) zu zahlen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung die Darlehenssumme zu tilgen (zurückzuzahlen).
"Man hat einen Kredit" oder "Man nimmt Kredit in Anspruch".