Leasing
Miete von beweglichen (z.B. Fahrzeugen, Maschinen, Ausrüstungen) oder unbeweglichen Sachen (Immobilien). Für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung werden regelmäßige (meist monatliche) Zahlungen und meist eine einmalige Sonderzahlung fällig. Der Leasingnehmer kann dann die Sache beliebig benutzen, muß allerdings nach den meisten Verträgen alle weiteren Kosten für Unterhalt, Wartung, Reparaturen selbst tragen. Häufig wird dem Leasingnehmer vom Leasinggeber eine vertragliche Option zur Verlängerung der vereinbarten Vertragsdauer und/oder zum Erwerb der Sache nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer eingeräumt.
Der zentrale Vorteil von Leasing ist die damit gewonnene Flexibilität.
Gegenüber einer Finanzierung ist ein weiterer Vorzug von Leasing die Entlastung der Bilanz und damit der Rating-Position :
Während bei der Kreditfinanzierung Verbindlichkeiten in die Bilanz eingestellt werden, stellen Leasingraten lediglich laufende Kosten dar, die die Bilanz, die Rating-Position und letztlich die Kreditwürdigkeit nicht nachteilig beeinflussen.
Gegenüber Kauf oder normaler Miete hat Leasing verschiedene weitere Vorteile :
Während beim Kauf in großem Umfang Kapital gebunden wird und damit nicht (möglicherweise mehr nutzbringend) für andere Zwecke (insbesondere Investitionen) zur Verfügung steht, werden beim Leasing lediglich die vereinbarten Zahlungen fällig. Erfolgt das Leasing im gewerblichen oder beruflichen Rahmen, können alle Kosten gewinn- bzw. einkommens- und damit steuermindernd angegeben werden. Zudem erhält der Leasinggeber als Großabnehmer häufig günstigere Konditionen vom Hersteller/Importeur des Leasinggutes, als sie der Leasingnehmer beim Kauf erhält.
Gegenüber der Miete hat ein Leasingnehmer den Vorteil, daß diese mittel- oder langfristige Gebrauchsüberlassung günstiger ist als die normale Miete. Der Gegenstand wird nach den Wünschen und Bedürfnissen des Leasingnehmers vom Leasinggeber angeschafft (gekauft), während bei der normalen Miete die Auswahl der Gegenstände meist eng beschränkt ist. Nach Ablauf der Laufzeit des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer wieder die freie Auswahl, welche der am Markt erhältlichen Güter nun seinen Ansprüchen am besten genügen. Das alte Leasinggut braucht er dann nur an den Leasinggeber zurückzugeben und braucht sich nicht um die Verwertung zu kümmern.
Leasing wird in jüngerer Zeit auch vermehrt von der öffentlichen Hand benutzt, um sich von hohen Anschaffungskosten zu entlasten. So werden im Wege der Ausschreibung von Bund, Ländern und Kommunen zum Beispiel Fahrzeuge "beschafft".