Lebensversicherung
Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt.