Namensaktien
» Aktien, die nicht anonym gehandelt werden, sondern deren Eigentümer dem jeweiligen Unternehmen namentlich bekannt und in ein Register eingetragen ist.
Vinkulierte Namensaktien setzen für die Übertragung die Zustimmung des jeweiligen Unternehmens voraus. Damit sollen die Beteiligung unerwünschter Anteilseigner und "feindliche Übernahmen" verhindert werden.