Privat-Haftpflichtversicherung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet man für Schäden, die man jemand anderem schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) zugefügt hat - und dies unbegrenzt. Für die Kosten von fahrlässig (d.h. versehentlich) verursachten Schäden kommt eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung auf.
Da in unglücklichen Fällen ein Schaden in Millionenhöhe entstehen kann und in so einem Fall der finanzielle Ruin droht, sollte eine Haftpflichtversicherung zur "Grundausstattung" gehören.
Die Privat-Haftpflichtversicherung haftet dabei für Schäden, die typischerweise zum Privatbereich gehören.

Als Haftpflichtversicherungen für besondere Risiken, z.B. beim Betrieb von Kraftfahrzeugen und anderen Gefahrenquellen, gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen (siehe » Haftpflichtversicherung).