Quellensteuer
Besteuerung an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht entsteht.
Beispiele :
Lohnsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt) / Umsatzsteuer (USt), Mineralölsteuer, Tabaksteuer.
So behält der Arbeitgeber vom Lohn gleich die Steuer ein und führt diese an den Fiskus ab. Ebenso verfahren Hersteller und Händler, die vom Kaufpreis (in den die Steuern einkalkuliert sind) die fälligen Steuern direkt an den Fiskus abführen.
Immer wieder ist auch die Einführung der Quellenbesteuerung auf Zinserträge und Dividenden im Gespräch. Dann würden bspw. Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen die fälligen Steuern gleich von den Zinserträgen und Dividenden einbehalten und an den Fiskus abführen. Der Fiskus wäre diesbezüglich nicht mehr auf die "Steuerehrlichkeit" der Steuerzahler angewiesen.