Rechtsschutzversicherung

Versicherungsvertrag, durch den sich der Versicherer verpflichtet, für die Kosten des Prozeßkostenrisikos in den vertraglich vereinbarten Fällen aufzukommen. Denkbar ist etwa Versicherungsschutz in den Bereichen Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Eine allumfassende Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Der Versicherungsschutz sollte sehr genau auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmt werden, zum Einen, da mit dem Umfang des Versicherungsschutzes auch dessen Kosten deutlich steigen und zum Anderen, damit der Versicherungsnehmer nicht im Schadenfall ohne Versicherungsschutz dasteht.
Bezahlbar und für Verkehrsteilnehmer zu empfehlen ist die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.

Wichtig :

Streitigkeiten, die schon vor Abschluß des Vertrages angelegt waren, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Es bringt also nichts, für die Kosten konkret anstehender Streitigkeiten eine Versicherung abschließen zu wollen.
Übrigens droht bei falschen Angaben bei Vertragsschluß, um das Risiko für den Versicherer zu verschleiern und um sich den Versicherungsschutz zu erschwindeln, ein Strafverfahren wegen (ggf. versuchten) Betruges.