Regress

Verursacht ein Versicherter (Versicherungsnehmer) unter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und seiner Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einen Schaden, indem er sich grob fahrlässig verhält oder den Schaden sogar vorsätzlich (mit Absicht) verursacht, wird von seiner Haftpflicht-Versicherung zwar dem Geschädigten sein Schaden zunächst ersetzt, jedoch wird der Versicherte (Versicherungsnehmer) später "in Regreß genommen", das heißt, daß er dem Versicherer einen Teil (bei Fahrlässigkeit) oder sogar den ganzen Schaden (bei Vorsatz) ersetzen muß.

Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten :

  • Fahrer verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug, weil er heruntergefallene Gegenstände aufhebt.
  • Fahrer ist übermüdet oder unter Einfluß von Alkohol unterwegs.
  • Fahrer ist bewußt mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs.
  • Fahrer überschreitet erheblich die erlaubte Geschwindigkeit, fährt zum Beispiel im Nebel schneller, als die Sicht zuläßt.
  • Fahrzeug wurde durch unzulässige Umbauten verkehrsunsicher.