Risiko-Lebensversicherung

» Versicherung, die das wirtschaftliche Risiko des Todesfalls eines Menschen absichert (der nicht notwendigerweise der Versicherungsnehmers zu sein braucht) und im Fall des Todes die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Berechtigten (in der Regel die hinterbliebenen Familienangehörigen) auszahlt.

Da bei einer Risiko-Lebensversicherung, die nur das Todesfallrisiko abdeckt, der Beitrag keine Sparrate enthält und daher kein Kapitalvermögen gebildet wird, wird nach Ablauf des Vertrages nichts zurückgezahlt, aber die Beiträge sind deutlich niedriger als bei einer » Kapital-Lebensversicherung.