Sale-and-lease-back
Verkaufen und zurück-mieten.
Bei diesem in der Wirtschaft und von der öffentlichen Hand immer häufiger eingesetzten Verfahren werden die Vorteile des Leasing genutzt. Bewegliche (etwa Fahrzeuge, Maschinen, Ausrüstungen) oder unbewegliche Vermögensgegenstände (etwa Immobilien), in denen viel Kapital gebunden ist, werden an den Leasinggeber verkauft und anschließend zurück-geleast. Damit steht dem Leasingnehmer der als Kaufpreis realisierte Wert der Vermögensgegenstände wieder zur (häufig nutzbringenderen) anderweitigen Verwendung zur Verfügung. Die als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung fälligen Beträge können einkommens- und damit steuermindernd geltend gemacht werden.
Beispielweise wird diese Methode von Kommunen benutzt, um etwa Straßenbahnen der kommunalen Verkehrsbetriebe zu verkaufen und zurückzuleasen. So können Kosten-, Rendite- und Steuervorteile erzielt werden.
Grenzüberschreitende Lösungen werden auch als Cross-Border-Geschäfte bezeichnet.