Schadenminderungspflicht

Genauer: Pflicht des Geschädigten, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Auch wenn dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zusteht, so muß der Schädiger doch nicht Schäden und Folgeschäden in jeder Höhe ersetzen. Ähnlich dem » Mitverschulden des Geschädigten bei der Entstehung des Schadens kann auch die Schadenminderungspflicht nach der Entstehung des Schadens dazu führen, daß der Geschädigte nicht Alles ersetzt erhält.

Entsteht z.B. bei einem Verkehrsunfall am Fahrzeug ein Totalschaden, darf der Geschädigte nur wegen der wöchentlichen Fahrt zum Einkaufen nicht etwa einen Mietwagen für eine ganze Woche anmieten, sondern erhält beispielsweise Taxikosten ersetzt.