Schadensmeldung

Mitteilung an den Versicherer, der für die Kosten eines Schadens aufkommen soll, über den Eintritt des Versicherungsfalles.

Die Schadensmeldung muß regelmäßig unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Die Bezifferung der Schadenshöhe und die Schadensabwicklung hat dagegen mehr Zeit.