Selbstbeteiligung
Eigenanteil, zu dem sich vertragsgemäß ein Versicherungsnehmer an den Kosten eines Schadenereignisses beteiligen kann. Da der » Versicherer weniger für kleinere Schäden in Anspruch genommen wird, entstehen weniger Kosten, so daß er sich mit niedrigeren Beiträgen begnügt.