Sicherheiten
Jeder Geldgeber legt Wert auf Sicherheiten. So wird von Banken und Versicherungen bei der Ausgabe von Krediten (rechtlich: » Darlehen) darauf geachtet, daß für den Fall der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen ein Wertgegenstand zur Verfügung steht, an dem etwa ein Pfandrecht des Darlehensgebers besteht, so daß er seine Forderungen durch Verwertung der geleisteten Sicherheit befriedigen kann.
Da bei der Verwertung oft nicht derselbe Betrag erlöst werden kann, wie er für die Anschaffung aufgewendet wurde, werden je nach Qualität der Sicherheit (z.B. Wertbeständigkeit und leichte Verwertbarkeit) » "Beleihungswerte" festgesetzt, die teilweise deutlich unter dem Anschaffungs- oder Verkehrswert der Sicherheit liegen können.