Sparerfreibetrag
Betrag, in dessen Höhe Anleger steuerfrei Zinserträge und sonstige Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Erstattung Kapitalertragssteuer) einnehmen kann.
Der Freibetrag beträgt ab dem Jahr 2007 für Einzelpersonen Euro 801,00 und für Ehepaare zusammen Euro 1.602,00.
In diesen Beträgen sind je Person Euro 51,00 Werbungskostenpauschale enthalten, mit denen sich der Fiskus an den Kosten der Kapitalanlage beteiligt. Es können jedoch auch höhere Werbungskosten geltendgemacht werden, wenn sie nachgewiesen werden können.
Um den Freibetrag zu nutzen und den Abzug der Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut zu vermeiden, sollte für jedes Konto oder Depot, bei dem Kapitalerträge anfallen, ein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Zu beachten :
Alle Freistellungsaufträge zusammen dürfen nicht mehr als den Freibetrag ausmachen. Der Anleger muß also die Aufträge recht genau nach den erwarteten Erträgen verteilen, kann die Aufträge jedoch jederzeit beliebig kostenlos ändern.
Um bei mehreren Konten und Depots den Überblick zu behalten, hat sich die Erstellung einer kleinen Übersicht bewährt.