Spekulationsfrist

Nach Ablauf der sogenannten Spekulationsfrist sind Spekulationsgewinne, das heißt Gewinne aus dem Handel mit (Wiederverkauf von) Immobilien oder Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Fondsanteilen, steuerfrei. Innerhalb der Spekulationsfrist jedoch muß der Anleger die nach Abzug seiner Kosten verbleibenden Spekulationsgewinne nach seinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern.

Die Spekulationsfrist liegt derzeit für Wertpapiere bei 1 Jahr, für Immobilien bei 10 Jahren.
Steuerfrei sind Gewinne, die jenseits dieser Fristen erzielt werden.

Übrigens :

Spekulationsgewinne unterhalb der Freigrenze von Euro 512,- pro Jahr sind steuerfrei.
Bei Gewinnen ab Euro 512,- pro Jahr muß der gesamte Betrag versteuert werden.
Dies ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag)