"steuerlich absetzbar"
Steuerliche Geltendmachung von beruflich bzw. betrieblich veranlaßten Ausgaben (Kosten).
Die anrechenbaren Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen, wirken somit gewinn- bzw. einkommens- und letztlich steuermindernd. Nach weiterem Abzug von Freibeträgen usw. ergibt sich der zu versteuernde Gewinn bzw. das zu versteuernde Einkommen.
Die häufig benutzte Formulierung "von der Steuer absetzen" ist genaugenommen falsch. Die Kosten werden nicht von der Steuerschuld, sondern vom Einkommen abgesetzt (abgezogen). Der Steuerzahler spart also nicht in voller Höhe der Kosten Steuern, sondern nur anteilig in Höhe seines persönlichen Steuersatzes, höchstens also in Höhe des Spitzensteuersatzes. Vermeidbare Kosten zu "produzieren" ist also wirtschaftlich und steuerlich unsinnig.