Stundung

Zahlungsaufschub.

Ist ein Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, kann ihm der Gläubiger einen Zahlungsaufschub gewähren, so daß der Schuldner die Zahlungen später als zum vereinbarten Termin leisten kann.

Schuldner sollten unbedingt so bald wie möglich Kontakt zum Gläubiger aufnehmen, das Problem schildern und eine Stundung vereinbaren, um Ärger und Kosten (z.B. für Mahnungen, gerichtliche Geltendmachung usw.) zu vermeiden. Wichtige "vertrauensbildende Maßnahmen" sind ständiger Kontakt zum Gläubiger, Einhaltung von Terminen und nach Möglichkeit Teil- oder Ratenzahlungen. Außerdem sollten spätestens dann alle sinnvollen Möglichkeiten genutzt werden, Kosten zu sparen, um die fälligen Zahlungen baldmöglichst leisten zu können und das Auflaufen unnötig hoher weiterer Verbindlichkeiten zu vermeiden.

Gläubiger zeigen sich durchaus entgegenkommend, wenn sie beim Schuldner guten Willen und ernsthaftes Bemühen erkennen können. Allerdings setzt ein solches Entgegenkommen auch voraus, daß konkret die Chance besteht, daß die offenen Forderungen in einem überschaubaren Zeitraum beglichen werden, etwa weil der Schuldner selbst Geld erwartet. Für den Gläubiger hat die Stundung den Vorteil, daß er Kosten und Risiken für die (oft wenig erfolgversprechende) Durchsetzung seiner Forderungen vermeidet und bei ehrlichen Schuldnern lediglich etwas länger auf sein Geld zu warten braucht.

Außerdem sollte sich ein Gläubiger gut überlegen, ob er den ersten (Domino-)Stein werfen sollte :
Wird eine Forderung ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt, reduziert sich der finanzielle Spielraum des Schuldners häufig auf Null. Muß z.B. ein Unternehmer seine Betätigung einstellen, fließt möglicherweise gar kein Geld mehr.

» siehe auch Kulanz