Totalschaden

Umgangssprachlich: Irreparabler Schaden an einer Sache (z.B. an einem Kraftfahrzeug).

In der Fachsprache wird zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden :

Wird eine Sache vollständig zerstört und kann nicht durch Reparatur wiederhergestellt werden, liegt ein technischer Totalschaden vor.

Ist die Wiederherstellung einer Sache zwar technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dies ist der Fall, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert ("Zeitwert") der Sache, also dem Preis einer vergleichbaren, aber unbeschädigten Sache liegen.

Ein Schädiger und dessen Versicherer sind also nicht verpflichtet, die Wiederherstellung einer beschädigten Sache "um jeden Preis" zu bezahlen.