Verkehrsopferhilfe
Eingetragener Verein, der als Entschädigungsfonds der deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer fungiert. Die Verkehrsopferhilfe sorgt u.a. für eine Entschädigung der Opfer von Kraftfahrzeug-Verkehrsunfällen gemäß §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz, indem Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen reguliert werden, für die kein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer direkt einsteht.
Eine Entschädigung von Geschädigten erfolgt in der Regel :
- wenn Unfallverursacher nicht ermittelt werden können
(bei Unfallflucht/Fahrerflucht jedoch keine Entschädigung von Sachschäden an Fahrzeugen), - wenn das verursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht kraftfahrzeughaftpflichtversichert war,
- wenn der Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurde oder
- wenn ein deutscher Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zahlungsunfähig wird.
siehe auch www.Verkehrsopferhilfe.de