Verkehrsopferhilfe

Eingetragener Verein, der als Entschädigungsfonds der deutschen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer fungiert. Die Verkehrsopferhilfe sorgt u.a. für eine Entschädigung der Opfer von Kraftfahrzeug-Verkehrsunfällen gemäß §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz, indem Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen reguliert werden, für die kein Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer direkt einsteht.

Eine Entschädigung von Geschädigten erfolgt in der Regel :

  • wenn Unfallverursacher nicht ermittelt werden können
    (bei Unfallflucht/Fahrerflucht jedoch keine Entschädigung von Sachschäden an Fahrzeugen),
  • wenn das verursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht kraftfahrzeughaftpflichtversichert war,
  • wenn der Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurde oder
  • wenn ein deutscher Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer zahlungsunfähig wird.

siehe auch www.Verkehrsopferhilfe.de