Verschulden
Ob jemand für einen Schaden aufkommen muß (haftet), hängt in aller Regel vom Verschulden ab (Ausnahme : » "Gefährdungshaftung" = vom Verschulden unabhängige Haftung beim Betreiben von Gefahrenquellen, z.B. Kraftfahrzeugen).
Das Verschulden bezeichnet die Verantwortlichkeit des Verursachers / Schädigers für sein Handeln (oder zuweilen das Unterlassen von Handeln, zu dem man verpflichtet gewesen wäre, bspw. bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch fehlende Absicherung von Gefahrenquellen).
Verschulden gibt es in verschiedenen Formen :
- Leichte Fahrlässigkeit :
Leichte Verletzung von Sorgfaltspflichten, d.h. der Schaden entsteht durch ein einfaches "Versehen".
(Das kann jedem mal passieren.) - Grobe Fahrlässigkeit :
Grobe Verletzung der gebotenen Sorgfalt, d.h. der Schaden entsteht durch erheblich nachteiliges Abweichen von Verhaltensnormen.
Beispiel : Fahrer sucht während der Fahrt nach heruntergefallenen Gegenständen. - Vorsatz :
Der Schaden wurde wissentlich und willentlich (also absichtlich) herbeigeführt.
In diesem Fall haftet keine Versicherung.
Sollte der Versicherer den Schaden zunächst ersetzen (v.a. bei Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung), hat der Verursacher seinem Versicherer die Kosten des Schadensersatzes zu ersetzen (siehe » Regress).