Vertragsverlängerung
Verlängerung der ursprünglich festen Laufzeit eines nur auf Zeit angelegten, befristeten Vertrages.
Während eine Vertragsverlängerung bei zeitlich befristeten Verträgen durchaus üblich ist, wird dieser Begriff insbesondere bei Telekommunikationsverträgen als Marketing-Trick zur Verkaufsförderung verwendet. Dabei wird bewußt der entscheidende Unterschied zwischen einer befristeten Laufzeit (mit Einstellung der Lieferungen zum Vertragsende) und einer bloßen Mindestlaufzeit des Vertrages verwischt.
So steht angeblich bei Handyverträgen nach 2 Jahren eine Vertragsverlängerung an, die dem Kunden durch ein über hohe Tarife subventioniertes, vergünstigtes Gerät schmackhaft gemacht wird.
De facto wird ein neuer Vertrag mit einer neuen Mindestlaufzeit abgerechnet, obwohl der alte Vertrag sonst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kurzfristig und flexibel kündbar gewesen wäre, um etwa zu günstigeren Tarifen oder Anbietern zu wechseln.
Im Ergebnis zahlt der Kunde einen unnötig teuren Tarif, um ein neues Mobiltelefon zu subventionieren, das er im Zweifel gar nicht braucht und das er verkauft, um die Kosten des teuren Tarifes zu relativieren.
Alternative Tarife und Anbieter arbeiten dagegen mit kürzeren Mindestvertragslaufzeiten und sind günstiger, weil sie auf die » Quersubventionierung von Mobiltelefonen verzichten.