Wertpapierkredit

» Kredit, bei dem zur Sicherheit » Wertpapiere hinterlegt werden.

Da die dem Kreditinstitut verpfändeten Wertpapiere besonders leicht durch Verkauf zu verwerten sind (sofern es sich nicht um sog. "marktenge" Werte handelt, von denen nur relativ wenige gehandelt werden), sind wegen des etwas geringeren Risikos die Kreditzinsen für den Wertpapierkredit noch günstiger als bei Krediten, die durch Grundeigentum gesichert sind (» "Grundschulddarlehen" bzw. "Hypothekenkredite").

Der » Beleihungswert und damit die mögliche Kreditsumme hängt von der Qualität und dem Risiko der Wertpapiere ab. Für deutsche » Aktien ist meist eine Beleihung bis zu 50 % des aktuellen Kurses möglich, bei ausländischen Aktien weniger, bei Optionsscheinen sogar gar keine Beleihung. Einige Kreditinstitute (etwa manche Direktbanken) vergeben Wertpapierkredite nur für die Anlage in Wertpapieren.

Davon abgesehen, daß der Anleger bei Anlagen auf Kredit ein enormes Risiko eingeht, sollten die Beleihungsgrenzen nie ausgeschöpft werden.
Sollten die Kurse der als Sicherheit hinterlegten Wertpapiere zurückgehen, reicht bei voller Beleihung die Sicherheit nicht mehr aus :
Die Bank fordert eine Beibringung zusätzlicher Sicherheiten, die teilweise Rückzahlung des Kredites oder verkauft, wenn keine zusätzlichen Sicherheiten geboten werden oder eine (teilweise) Rückzahlung erfolgt, einen Teil der Wertpapiere. Unter diesen Umständen werden die Wertpapiere also mit Verlust für den Anleger verkauft.

Bei Wertpapierkäufen sollten also, wenn schon auf Kredit, die Beleihungswerte nie ausgeschöpft werden. Werden etwa Wertpapiere mit 40 % statt der möglichen 50 % des Kurswertes beliehen, kann der Anleger einen Kursrückgang bis zu 20 % verkraften, ohne der Bank zusätzliche Sicherheiten bieten oder Wertpapiere zwangsweise verkaufen zu müssen.