Zahlungsweise

Bei vielen Vertragsarten — z.B. bei Versicherungsverträgen — hat der Kunde die Wahl zwischen verschiedenen Abrechnungszeiträumen. So können die Beiträge für eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beispielsweise 1x im Jahr (jährlich), 2x im Jahr (halbjährlich) oder 4x im Jahr (vierteljährlich) gezahlt werden.

Da in diesem Fall die übliche Zahlungsweise jährlich ist, werden für Teilzahlungen in kürzeren Abständen Aufschläge erhoben :

  • bei halbjährlicher Zahlungsweise Aufschlag 3 % des Jahresbeitrages
  • bei vierteljährlicher Zahlungsweise Aufschlag 5 % des Jahresbeitrages

Zu beachten :
Der für Teilzahlungsaufschläge genannte Prozentsatz ist nicht der Zinssatz.
Die Verzinsung (das Entgelt für die zeitweise Überlassung von Geld) ist höher, als diese Prozentsätze vermuten lassen.

Beispiel :
Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der halbe Beitrag ohnehin sofort zu zahlen und der restliche halbe Beitrag bereits in einem halben Jahr. Die Verzinsung der aufgeschobenen 2. Rate beträgt damit 12 % p.a.